Allgemeine Geschäftsbedingungen min Jung - Daniel Schulze Niehoff

1. Allgemeines

min Jung – Daniel Schulze Niehoff produziert Erklärfilme und Animationen. Diese werden - je nach Kundenauftrag - mit Hilfe von bewegten Grafiken und Figurenanimation erstellt und in der Regel mit Soundeffekten, Musik und einem Sprecher versehen. Vertragsgegenstand ist die Schaffung eines solchen Erklärfilms oder einer Animation („Werk“) sowie die Einräumung von individualvertraglich zu bestimmender Nutzungsrechten hieran.

2. Vertragspartner & Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen dem im separaten Angebot als „Auftraggeber“ bezeichneten Kunden und

min Jung - Daniel Schulze Niehoff
Takustr. 3
50825 Köln
(„min Jung“)

Abweichende oder entgegenstehende AGB von Auftraggebern oder Dritten finden auch dann keine Anwendung, wenn min Jung – Daniel Schulze Niehoff deren Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Insbesondere liegt kein Einverständnis in deren Geltung vor, wenn min Jung – Daniel Schulze Niehoff seinerseits auf Schreiben des Auftraggebers oder Dritter Bezug nimmt, welche ihrerseits AGB enthalten oder darauf verweisen.

3. Pflichten von min Jung – Daniel Schulze Niehoff

a) min Jung – Daniel Schulze Niehoff verpflichtet sich zur Produktion und/oder Bereitstellung des im Einzelnen vereinbarten Werks in der finalen Fassung.

b) min Jung – Daniel Schulze Niehoff hält sich bei der Durchführung an den individuell festgelegten Zeitplan, wenn der Auftraggeber seine unter 4. aufgeführten Pflichten vollständig und rechtzeitig erfüllt.

c) min Jung – Daniel Schulze Niehoff verpflichtet sich zur Einräumung der Nutzungsrechte an den vertragsgegenständlichen Inhalten im beschriebenen Umfang und unter den im Abschnitt 7. aufgeführten Bedingungen.

4. Pflichten des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber verpflichtet sich einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner zu benennen. Im Fall der (vorübergehenden) Verhinderung ist eine geeignete Vertretung zu benennen.

b) Der Auftraggeber ist verpflichtet – auf eigene Kosten – sicherzustellen, dass durch die Produktion und/oder deren Veröffentlichung wegen der vom Auftraggeber gewünschten Aussagen und/oder Materialien keine Rechte Dritter (insbesondere Markenrechte, Persönlichkeitsrechte) oder gesetzliche Vorschriften (insbesondere Wettbewerbsrecht) verletzt werden.

c) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Auf Anfrage von min Jung sind etwaige benötigte fehlenden Informationen und/oder Materialien unverzüglich zu übermitteln und etwaige ausstehende Entscheidungen des Auftraggebers zu fällen und mitzuteilen.

d) Soweit der Auftraggeber eine Gestaltung des Werks wünscht, welche den Erwerb von Nutzungsrechten Dritter erfordert (z.B.: Schriftlizenzen, Musiklizenzen, Lizenzen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke oder von Marken oder Designs Dritter) hat der Auftraggeber die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

e) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung auf Mängel hin zu untersuchen und solche unverzüglich anzuzeigen.

5. Zahlung

a) Vereinbarte Preise sind Nettopreise. Die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer kommt hinzu. Die von min Jung – Daniel Schulze Niehoff angegebenen Preise sind verbindlich.

b) Die Zahlung wird binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

c) Bei einem Angebot für die Erstellung eines Animationsvideos zu einem Pauschalpreis von min Jung - Daniel Schulze Niehoff, bezieht sich dieser Preis zur Hälfte auf die konzeptionellen und zur anderen Hälfte auf die produzierenden Arbeiten durch min Jung - Daniel Schulze Niehoff. Die Hälfte des Rechnungsbetrags für die konzeptionellen Arbeiten ist, vorbehaltlich individueller Absprache, im Voraus durch den Kunden zu entrichten.

Dauern die produzierenden Arbeiten länger als einen Monat ist min Jung – Daniel Schulze Niehoff berechtigt monatliche Abschläge für die jeweils geleisteten Arbeiten in Rechnung zu stellen.

d) Bei Angeboten ohne Pauschalpreis ist min Jung – Daniel Schulze Niehoff berechtigt bei einer Projektdauer von über einem Monat, monatliche Abschläge für die jeweils geleisteten Arbeiten in Rechnung zu stellen.

e) Der Auftraggeber erstattet min Jung – Daniel Schulze Niehoff die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung des jeweiligen Werks erforderlich sind.

e) Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Ab diesem Zeitpunkt haftet der Auftraggeber für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

f) Sofern der Auftraggeber Produktionsschritte bereits abgenommen hat und später dennoch Änderungswünsche an diesen Abschnitten hat, ist min Jung – Daniel Schulze Niehoff der dadurch entstehende Mehraufwand mit einem Stundensatz von 100,00 € netto (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) zu vergüten. Sofern durch die Anpassung weitere externe Kosten durch min Jung verauslagt werden müssen, sind diese zuzüglich zur Vergütung des Mehraufwands entsprechend zu vergüten. Selbiges gilt, sofern Änderungswünsche oder Zusatzleistungen nach Fertigstellung des Werks, die im Angebot nicht vorgesehen waren, vorgenommen werden.

6. Eigentumsvorbehalt

min Jung – Daniel Schulze Niehoff behält sich bis zum Zahlungseingang der vollständigen und fristgemäßen Vergütung sämtliche Rechte an dem Werk vor.

7. Nutzungsrechte

a) Das Nutzungsrecht umfasst das fertiggestellte Werk in der vom Auftraggeber abgenommenen, unveränderten finalen Fassung. Etwaige weitere Entwürfe, Dateien oder Daten die im Laufe der Erstellung des Werkes entstanden sind oder verwendet wurden sind davon nicht umfasst. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe dieser Unterlagen, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten. Der entsprechende Nutzungsumfang ist sodann im Einzelnen festzulegen.

b) Das Nutzungsrecht entsteht erst mit der Abnahme der endgültigen finalen Fassung des Werks und der vollständigen Vergütung.

c) Der Auftraggeber darf das für ihn erstellte Werk im vertraglich festgelegten Umfang verwenden. Grundsätzlich kann jede Art der Verbreitung vereinbart werden, wobei diese mit unterschiedlichen Kosten verbunden sein können. Dabei steht dem Auftraggeber auch zu, das Werk eigenständig zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.

d) Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte sowie der Erteilung etwaiger Unterlizenzen bezüglich der Nutzung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Selbiges gilt, wenn diese Dritten ihrerseits Unterlizenzen erteilen wollen.

e) Der Auftraggeber ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht berechtigt, das Werk zum Gegenstand registrierungspflichtiger Schutzrechte zu machen.

f) Vorschläge, Anregungen und Weisungen des Auftraggebers zur Erstellung des Werkes führen nicht zu einem Miturheberrecht des Auftraggebers und haben entgegen schriftlicher individualvertraglicher Vereinbarungen keine Auswirkungen auf das zu zahlende Honorar.

8. Urheberrechte

Ohne Zustimmung von min Jung – Daniel Schulze Niehoff darf das Werk weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes ist unzulässig.

9. Referenznutzung

min Jung – Daniel Schulze Niehoff bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile für die Eigenwerbung als Referenz zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen. Sofern der Auftraggeber hiermit nicht einverstanden ist, hat er min Jung innerhalb von 5 Werktagen nach Abnahme des Werkes hierüber zu unterrichten.

10. Haftung und Verjährung

a) min Jung – Daniel Schulze Niehoff haftet für Schäden nur bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Verletzung von solchen wesentlichen Pflichten, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erreicht werden könnte und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von min Jung – Daniel Schulze Niehoff oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von min Jung – Daniel Schulze Niehoff beruhen.

b) Ansprüche des Auftraggebers gegenüber min Jung – Daniel Schulze Niehoff verjähren binnen eines Jahres nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

c) min Jung – Daniel Schulze Niehoff haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder sonstiger Designarbeiten, die dem Auftraggeber zur Nutzung überlassen wurden. Die Überprüfung der Schutzrechtslage obliegt dem Auftraggeber auf eigene Veranlassung und eigene Kosten.

d) Sollte sich der Inhalt des Werkes als rechtswidrig erweisen (z.B. wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten Dritter oder wegen eines Wettbewerbsverstoßes) und sollten Dritte deshalb juristisch gegen min Jung – Daniel Schulze Niehoff vorgehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, min Jung – Daniel Schulze Niehoff von etwaigen (Schadensersatz-)Ansprüchen auf erstes Anfordern freizustellen.

11. Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren für alle Streitigkeiten auf Grund dieses Vertrages Köln als Gerichtsstand.

12. Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.